Warum wird eigentlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (infolge: MPU) von Ihnen verlangt?
Personen, die mit Alkohol, Drogen, Verkehrsverstöße, und/oder Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr auffällig werden, können unter bestimmten Voraussetzungen im Sinne der Gefahrenabwehr von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zur Durchführung einer MPU aufgefordert werden. Das bedeutet, dass die Fahreignung der betroffenen Person angezweifelt wird bzw. nicht gegeben ist, und die Zweifel von der betroffenen Person ausgeräumt bzw. die Fahreignung wieder hergestellt werden muss. Bis dahin besteht ein Verbot, ein erlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug zu führen. Verstöße hiergegen werden als Straftaten geahndet. Die MPU führt anschließend zu einem Medizinisch-Psychologischen Gutachten, welches eine Verhaltensprognose für die Zukunft hat:
Es kann eine positive Verhaltensprognose gestellt werden, d. h., die Fahreignungszweifel wurden ausgeräumt bzw. die Fahreignung wurde wieder hergestellt.
Es kann auch eine negative Verhaltensprognose gestellt werden, d. h., die Fahreignungszweifel wurden nicht ausgeräumt bzw. die Fahreignung wurde nicht wieder hergestellt.
Bei Alkohol und Drogen kann zusätzlich bei einer negativen Prognose eine Kursempfehlung nach §70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausgesprochen werden, was bedeutet, dass davon ausgegangen wird, dass nach erfolgreicher Absolvierung dieses Kurses die Fahreignungszweifel ausgeräumt bzw. die Fahreignung wieder hergestellt wurde.